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§ 1 Allgemeine Bedingungen
(1) Der nachstehende Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Oliver Brodersen und den
Mietern der Ferienwohnungen. Abweichende Bedingungen der Mieter erkennt Oliver Brodersen nicht an, es sei denn, Oliver Brodersen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Die Angebote von Oliver Brodersen sind frei bleibend und unverbindlich.
(3) Der Irrtum ist vorbehalten. Eine Prospekthaftung oder Internetpräsenz- Haftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die
jeweils aktuellen Preise.
(4) Oliver Brodersen behält sich das Recht vor, Änderungen und Verbesserungen an den Mietsachen vorzunehmen, soweit sie
unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Mieter zumutbar sind.
§ 2 Gastaufnahmevertrag
(1) Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
(2) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Bezahlung des
Betrages erfolgt spätestens am Tage der Anreise ohne Abzug in Bar.
§ 4 Reiserücktritt
(1) Im Falle des Reiserücktritts werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtpreis, in Nachstehender
Staffelung fällig:
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80%
(2) Zusätzlich wird eine Stornogebühr von 10 % des Gesamtmietpreises mindestens 10 Euro, höchstens 50 Euro fällig.
(3) Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
(4) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.
(5) Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Vertragsdauer den Betrag nach § 4 Abs.1 zu bezahlen.
§ 5 An- und Abreise
(1) Die Anreisezeiten sind am Anreisetag ab 16.00 Uhr. Die Anreise kann bis spätestens 20.00 Uhr erfolgen. Sollten sich
seitens des Gastes eine Verzögerungen in der Anreise ergeben, so hat dieser rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Gast weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters
das Recht, im Sinne der Schadenminderung die Ferienwohnung ab dem folgenden Tag für eine weitere Vermietung freizugeben.
(2). An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.
(3). Am Tag der Abreise haben die Gäste die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr im Interesse der anreisenden Gäste zu räumen
und ordnungsgemäß zu übergeben. Die Wohnungen sind „besenrein“ zu übergeben. Müll und Flaschen sind vor der Abreise in die aufgestellten Behältnisse zu entsorgen.
§ 6 Nutzung und Haftung
(1) Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Ferienwohnungen
wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.
(2) Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen Sauna, Solarium, des Gartens mit Spielgeräten und Grillmöglichkeit
sowie der Leihfahrräder und aller anderen Zusatzangebote erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Vermieter stellt den Gästen einer Ferienwohnung kostenfrei einen Parkplatz zur Verfügung. Die Gäste haben sich
an die Parkordnung zu halten. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.
(4) In den Ferienwohnungen dürfen nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen kann der
Gastgeber Oliver Brodersen den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen oder eine entsprechende Gebühren berechnen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft für das dieser Gastaufnahmevertrag
gilt, ist Niebüll.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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